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Arbeitsagenturen betrogen: Frau muss in Haft

02.12.2011 -
Göttingen. Die 33-jährige Frau, die in mehr als 60 Fällen Arbeitsagenturen im gesamten Bundesgebiet um Provisionen für nie vollzogene Vermittlungen von Arbeitslosen betrogen und dazu Urkunden gefälscht hat (Tageblatt berichtete), muss ins Gefängnis. Das Landgericht Göttingen verurteilte die Frau aus Einbeck zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Eine Aussetzung zur Bewährung ist damit ausgeschlossen. Unter Tränen und sichtlich geschockt hörte sich die Frau die Urteilsbegründung an.


Auch wenn die Angeklagte den Urteilsspruch als sehr hart empfinde, habe das Gericht angesichts der Vielzahl der Taten nicht anders entscheiden können, erklärte der vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens. Zwar seien die Taten einzeln betrachtet durchaus „bewährungsfähig“, nicht aber die Gesamtstrafe.

Dass die Frau trotz einer früheren Verurteilung im Juni 2009 wegen ihrer wirtschaftlichen Schieflage nur einen Monat später in ähnlicher Weise weitergemacht habe, spreche neben der erheblichen Schadenssumme ebenfalls gegen eine Bewährungsstrafe. Zugunsten der Angeklagten führte das Gericht ihr vorbehaltloses Geständnis und Bereitschaft zur Aufklärung des umfänglichen Tatgeschehens sowie ihre „enorme Strafempfindlichkeit“ an: Eine Inhaftierung stelle für die Familie der Frau – neben dem Ehemann drei kleine Kinder – eine massive Belastung dar.

Eine Unterbringung im Frauengefängnis Vechta bedeute allerdings einen liberalen Strafvollzug, so dass die Chance bestehe, „dass die Familie nicht zerbricht“.Eine kritische Bemerkung richtete Marahrens auch an die Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, die den gesamten Prozess im Zuschauerraum verfolgt hatten: Die Agenturen hätten sich bei der prüfungslosen Gewährung der Provisionen „sorglos“ verhalten. Verteidiger Jürgen Ahrens kündigte an, für seine Mandantin Revision einzulegen. Zunächst müsse er jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
» Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de



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