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Arbeitsagenturen mit Billig-Tricks hereingelegt

01.11.2011 -
Bild: Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit: ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. © Bundesagentur für Arbeit
Wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit muss sich seit Donnerstag, 27. Oktober, eine 33-jährige Frau aus Einbeck vor dem Göttinger Landgericht verantworten.
Göttingen. Der 33-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen August 2008 und April 2010 in 65 Fällen bei Arbeitsagenturen im gesamten Bundesgebiet mit vorgetäuschten Vermittlungen von Arbeitslosen zu Unrecht Prämien kassiert zu haben. Der Schaden für die Bundesagentur soll sich auf etwa 50 000 Euro belaufen.
Als Betreiberin einer privaten Arbeitsvermittlung hatte sich die Frau von einem Online-Bewerberportal der Bundesagentur für Arbeit die Daten von Arbeitssuchenden besorgt und sich solche Arbeitslose herausgepickt, die schließlich in Arbeit kamen. Unter Einsatz dieser Daten von Personen, die auf verschiedenen Wegen Arbeit gefunden hatten, so die Anklage, habe sie in Heimarbeit Vermittlungsverträge und Beschäftigungsbescheinigungen einschließlich nachgeahmter Firmenstempel hergestellt, mit denen sie ihre vermeintlich erfolgreichen Vermittlungen begründete.


Daher wird der Frau neben Betrug auch Urkundenfälschung vorgeworfen. Immer wieder, so der Vorwurf der Staatsanwälte, habe sie mit unleserlichen Unterschriften oder fiktiven Namen von angeblichen Sachbearbeitern die Dokumente unterschrieben, die sie zur Untermauerung ihrer Ansprüche bei den Agenturen einreichte. Die 33-Jährige war nach Überzeugung der Staatsanwälte sogar so dreist, bei den Arbeitsagenturen ohne Wissen der Arbeitssuchenden einen zweiten Vermittlungsgutschein zu beantragen.
Das serienmäßig betriebene Geschäft war lukrativ: Nach sechs Wochen Beschäftigung zahlten die Agenturen der Firma der Frau pro Vermittlung 1000 Euro, nach sechs Monaten weitere 1000 Euro. In etwa zwei Dritteln der angeklagten Fälle fielen die Agenturen auf den Schwindel herein. Bei etwa einem Drittel der Fälle blieb es beim Versuch, weil den Agenturen für Arbeit Unregelmäßigkeiten auffielen oder sie bei den angeblich von ihr vermittelten ehemaligen Arbeitslosen oder bei den Arbeitgebern nachfragten, so die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft.
Betroffen waren Arbeitsagenturen im gesamten Bundesgebiet. Nachdem die Frau zunächst bei verschiedenen Agenturen in Norddeutschland mit nur gemischtem Erfolg tätig war, lief es nach kurzer Zeit in Ostdeutschland besser. Dort zahlten die meisten Agenturen anstandslos. In mehreren Fällen – beispielsweise in Leinefelde – wurden Prämien sogar von Arbeitsagenturen überwiesen, die den betroffenen Arbeitnehmer selbst vermittelt hatten: Ein systematischer Datenabgleich fand offenbar nicht statt.
Dass falsche Vermittlungsprämienforderungen aufflogen, hatte zunächst keine Konsequenzen: Die Agenturen verschickten einen Ablehnungsbescheid, beließen es aber dabei. Die Folge: Die Frau konnte unbehelligt weitermachen und ihr Glück bei anderen Agenturen versuchen. Erst am 29. April 2010 war Schluss mit den vorgetäuschten Vermittlungen.
Die Göttinger Agentur für Arbeit gehörte übrigens zu den wenigen Arbeitsämtern, die mehrfach Zahlungen an die Firma der Frau ablehnten: Die Göttinger Prüfer hatten unter anderem erkannt, dass die Gewerbeanmeldung für die Vermittlungsfirma der Frau abgelaufen war.
Zum Prozessauftakt in Göttingen schwieg die Angeklagte zu den Vorwürfen. Ihr Verteidiger kündigte jedoch für den nächsten Verhandlungstag am Mittwoch, 2. November, eine umfängliche Einlassung seiner Mandantin zu den Vorwürfen an.
Matthias Heinzel
» Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de



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