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BGH will härtere Strafen für Wirtschaftsdelikte

24.11.2007 -
16. November 2007 Der Bundesgerichtshof (BGH) will besonders Wirtschaftsstraftäter künftig seltener mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lassen. Das ergibt sich aus einem Vorstoß des Dritten Strafsenats in Karlsruhe an den „Großen Senat für Strafsachen“. Dieses Gremium des Bundesgerichtshofs tritt nur äußerst selten zusammen und ist für Grundsatzfragen zuständig.


Besonders Generalbundesanwältin Monika Harms hatte bereits, als sie selbst noch Vorsitzende an einem Strafsenat des BGH war, beklagt, dass dies regelmäßig Wirtschaftskriminellen zugutekomme. Diese erhielten oft zu niedrige Strafen, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen besonders lange dauerten.



Deutlich seltener zur Bewährung



Die Richter des Dritten Strafsenats wollen nun eine neue Methode einführen, um den jeweiligen Abschlag auf die an sich angemessene Sanktion anders zu berechnen. Die wichtigste praktische Folge wäre - wie sie nur kurz und an recht versteckter Stelle anmerken -, dass Freiheitsstrafen künftig deutlich seltener zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Sie setzen sich nämlich dafür ein, in Zukunft im Urteilstenor die eigentlich fällige Sanktion auszusprechen.



Erst in einem zweiten Schritt soll dann festgelegt werden, dass zur Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer ein Teil der verhängten Strafe „als vollstreckt gilt“. Bisher wird dieser Rabatt von vornherein abgezogen. Dadurch sinken die Strafen bislang meist unter die Schwelle von zwei Jahren. Dies ist jedoch die Grenze, bis zu der sie im Normalfall zur Bewährung ausgesetzt werden müssen.

» Quelle: FAZ



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