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Kanzlei Ahrens & Hille
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Advokaten in Bedrängnis

24.11.2007 -
21. November 2007 Der Schutzzaun um die Rechtsanwälte ist ein wenig niedriger geworden. Künftig darf auch der eine oder andere Hobby-Anwalt mit einem kleinen Rechtsrat am Rande das gesicherte Terrain betreten. Doch viel mehr als diese geringfügige Öffnung verspricht die lang erwartete Reform des 70 Jahre alten Rechtsberatungsgesetzes nicht. Die jahrelange Überzeugungsarbeit der Berufsverbände und ihre Warnungen vor einem Massensterben der Anwälte haben bedauerlicherweise Früchte getragen.


Vor kurzem hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz die letzte gesetzgeberische Hürde im Bundesrat genommen. Im kommenden Juli wird es dann endlich in Kraft treten. Vier Jahre und eine vorgezogene Bundestagswahl liegen dann zwischen dem ersten Entwurf von SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Verwirklichung des Vorhabens. Das waren Jahre zähen Feilschens, in denen die Berufsorganisationen um jedes Wort im Gesetzestext kämpften, um ihre Klientel vor dem befürchteten Ansturm von Nichtjuristen auf den lukrativen Rechtsberatungsmarkt zu schützen.



Immer mehr Juristen drängen auf den Markt



Die Herausforderungen für die Anwaltschaft sind in der Tat vielseitig: Jedes Jahr drängen immer mehr Juristen auf den Markt; von einer wahren Advokatenschwemme ist schon seit langem die Rede. In den vergangenen 13 Jahren hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt auf nunmehr rund 145.000. Als wäre das nicht schon Konkurrenz genug, stehen nun auch Banken, Versicherungen, Unternehmensberater, Autowerkstätten, Architekten und Bauingenieure Schlange. Sie dürfen Kunden künftig über solche Rechtsfragen beraten, die als „Nebenleistung“ zu ihrer eigentlichen Tätigkeit anfallen. Banken dürfen also beispielsweise über die Gestaltung der Unternehmensnachfolge informieren, Architekten über die Fragen des Baurechts. Und schließlich dürfen karitative Einrichtungen genauso wie Familienangehörige und Freunde mit dem Segen des Gesetzes tun, worum sie bisher schon regelmäßig gebeten wurden: unentgeltlich Rechtsrat zu geben.



Diese Lockerungen sind richtig, sie sind auch längst überfällig. Doch reichen sie nicht weit genug, da sie letztlich nicht über das hinausgehen, was der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen ohnehin schon klargestellt hatten. Zu einer weitergehenden Öffnung fehlt der großen Koalition der Mut. Alles in allem bleibt die Rechtsberatung eine Sache von Juristen mit zwei Examen. Das mag zwar in wirklich komplizierten Fällen durchaus im Sinne des Rechtsuchenden sein. Schließlich möchte niemand von einem Hobby-Zahnarzt behandelt oder von einem Laien-Chirurgen operiert werden. Doch auch schon heute sind Verbraucher gut beraten, mit komplexen Rechtsfragen gleich einen Fachanwalt zu beauftragen, der seinen Titel nur durch ständige Weiterbildung erhält. Mit dem neuen Gesetz versäumen die Anwälte jedoch attraktive Chancen, die ihren mitunter immer noch verschlafenen Berufsstand auf Trab bringen könnten.



Anwaltskammer sieht Kardinaltugenden bedroht



Nach wochenlangem Gezerre hinter den Kulissen musste Justizministerin Zypries ihre Pläne zurückstellen, Advokaten einen größeren Spielraum für die Zusammenarbeit mit anderen Berufen zu geben. Das hat sie zu Recht bedauert. Diese starre Haltung wird nicht nur auf Unverständnis bei den Verbrauchern stoßen. Auch 44 Prozent der Anwaltschaft haben sich einer aktuellen Studie zufolge von diesen Möglichkeiten neue Geschäftsmodelle erhofft. Ihnen wurde nun erst einmal auf absehbare Zeit die Gelegenheit genommen, sich zum Beispiel zusammen mit Psychologen auf Mediation oder Familienberatung zu spezialisieren.



Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht dabei die Kardinaltugenden – Verschwiegenheit, Unabhängigkeit und das Verbot widerstreitender Interessen – in Gefahr. Doch das lässt sich mit einer Erweiterung der gesetzlichen Pflichten auf die anderen Berufsgruppen in einer Kanzlei lösen. Viel schwerer fällt da die böse Vorahnung ins Gewicht, dass die Advokaten ihrer Zunft selbst nicht über den Weg trauen. So mancher fürchtet, dass schwarze Schafe bei der Zusammenarbeit mit Nichtjuristen ohne hehres Berufsethos dem Reiz des Geldes erliegen und keinen unabhängigen Rechtsrat mehr geben könnten.



Es wird Zeit, dass sich was ändert



Die Zweifler verkennen jedoch, dass das Profitstreben um jeden Preis auch in anderen Geschäftszweigen selten vom Verbraucher goutiert wird. Schlechte, weil interessengeleitete Beratung wird sich auf Dauer nicht rechnen.



Viele Advokaten erkennen solche recht banalen Grundsätze des Wirtschaftslebens nur langsam. Viel zu lange konnten sie es sich in ihrem Beratungsmonopol gemütlich machen. Dabei versuchten sie nur selten – allerdings auch behindert durch die früher bestehenden Restriktionen bei der Werbung –, mit hohen Qualitätsstandards auf sich aufmerksam zu machen. Unliebsame Konkurrenz hielten sie sich lieber mit Abmahnungen vom Hals. Hier hat sich zwar schon viel getan. Doch noch immer gehen interessante Geschäftsmodelle an ihnen vorbei, die in anderen Wirtschaftszweigen lange üblich sind. Es wird Zeit, dass sich das ändert.



» Quelle: FAZ



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