Startseite Sitemap Kontakt Bookmark hinzufügen Newsfeed im RSS/RDF-Format

Kanzlei Ahrens & Hille
Bürozeiten:
Mo - Do: 8.30 - 18.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.30 Uhr

Tel. 0551 - 70 71 50
Fax: 0551 - 70 71 515

Kontakt

RA Jürgen Ahrens

RA Oliver Hille

Sekr. Christine Frei

Sekr. Jessica Runde

Sekr. Martina Becker


:: Design by goeweb ::
Anwaltskanzlei Ahrens & Hille, Reinhäuser Landstr. 16, 37083 Göttingen, Tel. 0551 / 70 71 50 Kontakt
News


Tödlicher Unfall: Verursacher soll ins Gefängnis

30.08.2010 -
Zwei Jahre und sechs Monate Haft / Fataler Fahrfehler unter Alkohol- und Drogeneinwirkung

VON KUNO MAHNKOPF

Duderstadt. Zu zwei Jahren und sechs Monaten Haftstrafe wegen fährlässiger Tötung in zwei und Körperletzung in drei Fällen sowie Verkehrsgefährdung ist gestern ein 43-Jähriger am Schöffengericht des Duderstädter Amtsgerichts verurteilt worden. Damit folgte Richter Michael Pietzek der Forderung der Staatsanwaltschaft. Verteidiger Jürgen Ahrens, der für eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren plädiert hatte, will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.


Der aus Bad Lauterberg stammende Angeklagte hatte am 1. Februar gegen 13.20 Uhr auf der Bundesstraße 446 zwischen
Ebergötzen und Seeburg unter Alkohol- und Cannabiseinfluss einen Unfall verursacht, bei dem ein 29-jähriger Westeröder und ein 47-jähriger Tiftlingeröder ums Leben kamen. Drei weitere Menschen erlitten schwerste Verletzungen, eine schwangere Frau verlor auf der Rückfahrt mit ihrem Lebensgefährten vom Gynäkologen- Termin ihr Baby, das in der 26. Woche via Kaiserschnitt
zur Welt geholt und wiederbelebt werden musste, aber einen Tag später in der Klinik starb. Das wird nicht als fahrlässige Tötung berücksichtigt, da der Zeitpunkt der Einwirkung auf den Mutterleib zählt. Die Nebenklage sprach von einer juristischen Lücke.

Dieser rechtstheoretische Exkurs blieb eine Marginalie in einem hochgradig emotionalen Prozess, in dem Angehörige,
Opfer, Sachverständige, Nebenkläger und Unfallzeugen zu Wort kamen. Mehrere Familien wurden durch den Unfall aus der Bahn geworfen, werden lebenslang unter den Folgen leiden, haben mit physischem und seelischem Schmerz zu kämpfen. Mit den Tränen kämpften gestern am Gericht Angehörige der Opfer, darunter auch ein Rechtsanwalt der Nebenkläger, der seinen Schwager verloren hat.

ngeschehen machen, aber ich kann es nicht“, sagte der hagere Angeklagte mit Jackett und
Pferdeschwanz, der dem Prozess versteinert folgte. Die Hinterbliebenen und Verfahrensbevollmächtigten der Opfer überzeugte die Entschuldigung des gelernten Blechschlossers nicht. Sie hielten dem 43-Jährigen vor, sich nicht wirklich mit dem Geschehen
und seiner Schuld am Tod von drei Menschen auseinandergesetzt zu haben.


Diesem Eindruck widersprach der Verteidiger. Nicht die dramatischen Folgen, sondern das Maß der Pflichtwidrigkeit sei entscheidend für die Schuldfrage. Das reduziere sich in diesem Fall einer Verkettung unglücklicher Umstände auf einen Fahrfehler
aufgrund Fahruntüchtigkeit. Der Angeklagte sei weder Raser noch Rowdy, habe keine Punkte in Flensburg, sei nicht vorbelastet und habe mit Anerkennung der Anklageschrift ein umfassendes und glaubhaftes Geständnis abgelegt. Selbst bei tödlichen Unfällen mit gravierenderem Fehlverhalten und Fahrerflucht seien Bewährungsstrafen verhängt worden. Der Angeklagte war nach durchzechter Nacht unter Alkohol- und Drogeneinfluss auf der Rückfahrt von einem Termin beim Göttinger Zollamt, als er auf der Bundesstraße mit fehlender Fahrbahnmarkierung den Kurvenradius nicht einhielt und laut Gutachter 25 bis 75 Zentimeter auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort streifte sein Ford Fiesta einen Ford Ka mit einer Eichsfelder Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Schicht bei Sartorius. Der Ka drehte sich durch die Kollision, ein Seat Ibiza krachte frontal in die Beifahrerseite.
Der Bundespolizist, der mit seiner schwangeren Partnerin in dem Seat unterwegs war, hatte keine Chance, die Kollision zu verhindern.

„Der komplette Tag ist ausgelöscht“, sagte der 39-jährige Ka-Fahrer. Der Tiftlingeröder, dessen Mitfahrer auf der Stelle tot waren, erlitt ein Schädel- Hirn-Trauma, schwerste innere Verletzungen und Frakturen, lag zwei Wochen im
Koma, ist bis heute arbeitsunfähig und wird wie andere Unfallbeteiligte und Angehörige psychologisch betreut. Weder Glätte noch überhöhte Geschwindigkeit spielten bei dem Unfall eine Rolle. So reduzierte sich die Frage nach der Ursache auf die Fahruntüchtigkeit des Verursachers und seine Blutprobe nach dem Unfall. Der medizinische Gutachter widersprach der Aussage des Angeklagten, er habe am Unfalltag kein Cannabis konsumiert. Die THCWerte deuteten auf mehrfachen Cannabis-Konsum über einen längeren Zeitpunkt und zeitnahen Konsum bis zu sechs Stunden vor der Blutentnahme hin. Zwei Stunden nach
dem Unfall seien noch 1,17 Promille festgestellt worden, das entspreche rund zwei Litern Bierkonsum.


Von einem grob fahrlässigen und schwerwiegenden Fehlverhalten mit fatalen Folgen, mangelnder Reife und Reflektion in fortgeschrittenem Lebensalter sprachen Vertreter der Nebenkläger. Der Angeklagte habe eine professionelle und lückenhafte Erklärung verlesen lassen, gelogen, nach durchzechter Nacht noch einen Joint durchgezogen und seine Fahrt in akutem Rauschzustand angetreten. Verteidiger Ahrens hingegen zweifelte das THC-Gutachten an. Zwingende Rückschlüsse auf den
Zeitpunkt des Konsums seien wissenschaftlich umstritten. Der tragische Unfall übersteige alle Fälle in seiner Dienstzeit, merkte Oberstaatsanwalt Dieter Meyer-Borgstädt an. „Fünf Familien werden diesen Tag nie vergessen“, betonte Pietzek: „Der Angeklagte hat den Unfall mit dramatischen Konsequenzen nicht gewollt, war aber der Einzige, der ihn vermeiden konnte.“ Es
gehe um die Grundeinstellung. Alkohol – ob mit oder ohne Betäubungsmittel – führe zu Fahruntüchtigkeit und habe im Straßenverkehr nichts zu suchen. In einem Punkt waren sich alle Beteiligten – inklusive Richter Pietzek – einig: „Ein gerechtes Urteil gibt es nicht.“
» Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de



PDF generieren  PDF generieren Druckversion  Druckversion


Weitere News:
» Prozess gegen Kokain-Dealer zieht sich
» Arbeitsagenturen betrogen: Frau muss in Haft
» Eigenheim wird zur finanziellen Falle
» Millionenbeute: Motorräder, Autos - und Teichfiguren
» Zu Unrecht Provisionen kassiert
Startseite Impressum Datenschutz Kontakt Sitemap