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Sechs Jahre Haft nach blutiger Neujahrsnacht
17.06.2010 - Göttingen/Gieboldehausen (hein). Der 43-jährige Arbeitslose, der in der Neujahrsnacht 2010 seine Frau umgebracht hat, ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann muss zunächst ein Jahr ins Gefängnis, bevor er sich einem Alkoholentzug im Rahmen des Maßregelvollzuges unterziehen muss. Angeklagt war der Mann, weil er in Gieboldehausen nach einem Streit seine Ehefrau mit brachialen Würgegriffen und Tritten in den Bauch und an den Kopf verletzt haben soll, bis die vierfache Mutter schließlich an den Folgen innerer Blutungen starb. Vorausgegangen war erheblicher Alkoholgenuss.
Auf Totschlag, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, erkannte das Landgericht jedoch nicht. Sie erkannten auf Körperverletzung mit Todesfolge. Damit folgten die Richter auch nicht der Einschätzung des Sachverständigen: Der hatte argumentiert, dass die Alkoholisierung bei dem Angeklagten deshalb nicht zu einer Verminderung der Steuerungsfähigkeit und damit zur Schuldunfähigkeit habe führen können, weil der Mann an große Mengen Alkohol gewöhnt sei.
Daher habe er auch nach Genuss erheblicher Mengen Alkohol einschätzen können, was er tat. Dem wollte das Gericht nicht folgen. Es könne nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden, dass die Alkoholisierung in der Tatnacht seine Steuerungsfähigkeit eingeschänkt habe. Die Folge: ein Urteil nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ein zwangsweiser Alkoholentzug. Mit der Strafzumessung bewegte sich das Gericht exakt in der Mitte der Plädoyers: Der Staatsanwalt hatte acht Jahre Haft gefordert, der Verteidiger vier. Bis zum Schluss hatte der 43-Jährige zu den Vorwürfen geschwiegen.
» Quelle:http://www.goettinger-tageblatt.de
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