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Zeuge unglaubhaft - Freispruch

11.06.2010 -
Göttingen (hein).
Das Landgericht hat einen wegen Drogenschmuggels angeklagten Deutschlibanesen freigesprochen. Die Richter hielten den Hauptbelastungszeugen für nicht glaubhaft genug, um auf dessen Angaben eine Verurteilung stützen zu können. Die Staatsanwaltschaft hatte Omar O. (Name geändert) vorgeworfen, Hintermann eines Drogenschmuggels zu sein, der Ende November 2006 an der bulgarisch-serbischen Grenze aufflog: Zöllner entdeckten damals in einem BMW 50 Kilogramm Haschisch.


Der Fahrer gab an, keine Ahnung von den im Wagen versteckten Drogen zu haben und beschuldigte Omar O., Drahtzieher des Schmuggels gewesen zu sein (Tageblatt berichtete). Das Landgericht glaubte dem angeblichen Drogenkurier wider Willen jedoch nicht. Es gebe keine stichhaltigen Belege für dessen Angaben – beispielsweise, dass Omar O. tatsächlich den Einbau eines Drogenverstecks in den schweren BMW organisiert und andere Vorbereitungsarbeiten ausgeführt habe. Daher: Freispruch. Allerdings kein Freispruch erster Klasse, sondern In dubio pro Reo – im Zweifel für den Angeklagten: Die Unschuld des Angeklagten sei ebensowenig bewiesen wie dessen Schuld. Der Mann hatte schon einmal vor Gericht gestanden – für seinen Bruder, einen gesuchten Drogenhändler. Für ihn hatte Omar O. sechs Kilo Heroin aufbewahrt.
» Quelle: http://www.goettinger-tageblatt.de



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